RS OGH 1997/10/15 10ObS341/97p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

ASVG §307d Abs1
ASVG §307d Abs2

Rechtssatz

Bei der Gewährung von Kuraufenthalten handelt es sich in allen Fällen (auch in denen des § 155 ASVG) nicht um Pflichtleistungen der Versicherungsträger, vielmehr liegt die Entscheidung über die Gewährung dieser Maßnahme in deren pflichtgebundenem Ermessen; dem Versicherten steht gegen die Verweigerung kein Rechtsschutz zur Verfügung (SSV-NF 7/76).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108711

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_010OBS00341_97P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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