Begründung: Die am 30. August 1937 geborene Klägerin ist zufolge gesundheitlich bedingter Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit nur mehr in der Lage, leichte Arbeiten vorwiegend im Sitzen, nur kurzzeitig im Gehen und Stehen zu verrichten. Bestimmte Verrichtungen wie das Heben und Tragen von Lasten über 10 kg, ein häufiges Bücken, Treppensteigen oder Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sind der Klägerin nicht zumutbar. Arbeiten im Freien, wodurch sie einer längeren Nässe bzw. Kält... mehr lesen...