Begründung: Der Kläger war von 1. 10. 2001 bis zu seiner ungerechtfertigten Entlassung am 6. 11. 2001 bei einer GmbH mit Sitz in der Schweiz beschäftigt. Der Dienstort des Klägers war in Österreich. Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil des Landesgerichtes Steyr als Arbeits- und Sozialgericht vom 22. 12. 2003 (Klageeinbringung Juli 2003) wurde die Arbeitgeberin des Klägers zur Zahlung von 11.684,80 EUR s.A und der Prozesskosten verurteilt. Am 7. 1. 2004 wurde über das Vermögen der A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber in Liechtenstein beschäftigt. Der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des liechtensteinischen Arbeitgebers wurde mit Beschluss des Fürstlichen Landgericht Vaduz vom 12. 1. 2005 mangels Kostendeckung abgewiesen. Dem Kläger wurde vom Amt für Volkswirtschaft, Fürstentum Liechtenstein, eine Insolvenzentschädigung in Höhe von 3.343,85 CHF netto gewährt. Ein Mehrbegehren (insbesondere für den vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Österreich wohnhafte Klägerin war vom 27. 6. 2001 bis 6. 7. 2001 bei einem englischen Unternehmen in dessen Büro in Wels als Büroangestellte mit einem Nettomonatsgehalt von EUR 1.090,09 beschäftigt. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Der Klägerin wurde kein Dienstzettel ausgehändigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ungerechtfertigte Entlassung. Die Klägerin war in Österreich zur Sozialversicherung gemeldet; die Sozialversicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. 11. 1996 bis 15. 11. 1997 bei der späteren Gemeinschuldnerin, einer Bau-, Planungs- und ErrichtungsgesmbH beschäftigt. Im schriftlichen Dienstvertrag heißt es, dass er "vom 11. 11. 1996 für die Baustelle Kaufhaus CUM, voraussichtlich bis September 1997 ausschließlich für Rußland" geschlossen wird und der Kläger dort als Bauleiter tätig sein soll. Der Kläger war vom 11. 11. 1996 bis 15. 11. 1997 bei der Wiener Gebietskrankenkasse zur ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist klarzustellen, dass der österreichische Insolvenz-Ausfallgeld-Fond für den Kläger, der in einer österreichischen Niederlassung seines deutschen Arbeitgebers gearbeitet hat und für den unstreitig Beiträge gemäß § 12 Abs 1 Z 4 IESG geleistet wurden, zuständig ist (siehe EuGH 17. 9. 1997, C 117/96 Carina Mosbaek Rz 24 und 25 sowie 8 ObS 37/95). Zunächst ist klarzustellen, dass der österreichische Insolvenz-Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anfang des Jahres 1995 fragte Erich K***** den ihm seit längerer Zeit bekannten Kläger, ob er für ihn arbeiten wolle. Der Kläger war dazu bereit und führte mit Erich K***** in dessen Büro in F*****, wo er unter der Adresse ***** ein Geschäftslokal angemietet und eine Geschäftstätigkeit entfaltet hatte, ein Gespräch. Dabei erklärte Erich K*****, dass er in Deutschland eine Firma habe, er aber auf Grund mehrerer Aufträge, die er in Österreich erwarte, im Raum ... mehr lesen...
Norm: ASVG §1ASVG §3ASVG §30 Abs2IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des IESG ist teleologisch auf Arbeitnehmer zu reduzieren, deren Beschäftigungsverhältnisse nach den §§ 1, 3 und 30 Abs 2 ASVG in die allgemeine österreichische Sozialversicherung fallen, somit auf die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer eines im Inland in Konkurs verfallenen Arbeitgebers. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...