Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborenen Beschwerdeführerin wurde aufgrund ihres Antrages vom 04.05.2015 auf Gewährung von Berufsunfähigkeitspension mit rechtskräftigem Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 27.08.2015, Zl. XXXX , dem Grunde ab dem 01.06.2015 für die Dauer der vorübergehenden Berufsunfähigkeit Rehabilitationsgeld aus der Krankenversicherung zuerkannt. Die Gewährung von Berufsunfähigkeitspension wurde unter einem abgelehnt, weil keine d... mehr lesen...