Entscheidungsgründe: Velimir und Luja S*** sind die Eltern des bei einem Arbeitsunfall in Österreich am 6. August 1984 tödlich verunglückten Franjo S***. Franjo S*** arbeitete saisonbedingt seit 28. Juli 1980 in Österreich, und zwar im Jahre 1980 durch 5 Monate, 1981 durch 8 Monate, 1982 9 Monate, 1983 3 Monate (zusätzlich erwarb er 3 Ersatzmonate), sowie 1984 vom 17. Mai bis zum Unfall vom 6. August; sein letzter Arbeits- und Wohnort lag im Bereich des Zillertals in Tirol. Luja S... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs2
Rechtssatz: Begibt sich ein Versicherter für längere Zeit (mehrere Monate) an einen vom Wohnort verschiedenen Arbeitsort und wohnt er auch während dieser Zeit dort (hier: jugoslawischer Saisonarbeiter in Österreich), so liegt während der Zeit seiner Arbeitstätigkeit keine ständige Hausgemeinschaft mit seinem am ständigen Wohnort zurückgebliebenen Familienangehörigen vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...