Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat am 21. 9. 1963 mit Johann S***** die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 29. 8. 1984, 3 Cg 282/84-4, gemäß § 49 EheG (idF vor dem EheRÄG 1999, BGBl I 1999/125) aus dem Alleinverschulden des damals beklagten Johann S***** geschieden. Dieser wurde in der Folge im Verfahren 21 C 142/84 des Bezirksgerichts Salzburg schuldig erkannt, der Klägerin ab 2. 11. 1984 einen monatlichen Unterhalt von S 600,-- (EUR 43,60... mehr lesen...
Norm: ASVG §264 Abs10 Z1
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber seinerzeit mit der Eherechtsnovelle BGBl 1978/280 angestrebten Ziele, einerseits die Ehescheidung bei mehrjährig aufgehobener häuslicher Gemeinschaft der Ehegatten zuzulassen, andererseits aber auch die bisherige wirtschaftliche Lebensgrundlage des schutzbedürftigen Ehegatten auch nach der Scheidung zu gewährleisten, sind jedoch weiterhin zu billigen. Daraus folgt die Zulässigkeit einer g... mehr lesen...
Norm: ASVG §264 Abs10 Z1
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber seinerzeit mit der Eherechtsnovelle BGBl 1978/280 angestrebten Ziele, einerseits die Ehescheidung bei mehrjährig aufgehobener häuslicher Gemeinschaft der Ehegatten zuzulassen, andererseits aber auch die bisherige wirtschaftliche Lebensgrundlage des schutzbedürftigen Ehegatten auch nach der Scheidung zu gewährleisten, sind jedoch weiterhin zu billigen. Daraus folgt die Zulässigkeit einer g... mehr lesen...