Norm: ASVG §261a
Rechtssatz: Daß in einem Dienstverhältnis zur Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, einer Körperschaft öffentlichen Rechtes, stehende österreichische Staatsbürger und ihre mit ihnen in dauernder Haushaltsgemeinschaft lebenden Ehegatten nach § 26 Abs 3 BAO idF der BAONov BGBl 1988/412 im Abgabenrecht wie Personen behandelt werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Orte der die Dienstbezüge anweisenden Stelle, bei der Bund... mehr lesen...
Norm: ASVG §261a
Rechtssatz: Hinsichtlich der Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes ist auf § 66 Abs 1 JN zurückzugreifen. Entscheidungstexte 10 ObS 58/92 Entscheidungstext OGH 15.09.1992 10 ObS 58/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0085371 Dokumentnummer JJR_19920915_OG... mehr lesen...