Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14. September 2004 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der am 6. 2. 1947 geborenen Klägerin auf Berufsunfähigkeitspension ab 1. 4. 2004 (in einer monatlichen Höhe von 558,64 EUR) und sprach gleichzeitig aus, dass aufgrund der ausgeübten Tätigkeit die Pension nicht anfällt. Die Klägerin beabsichtigte nicht, die Berufsunfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen, sondern setzte tatsächlich ihre Berufstätigkeit bis zur ... mehr lesen...
Norm: ASVG §261 Abs4ASVG §261 Abs7
Rechtssatz: Der Wortlaut des §261 Abs7 ASVG, der ausdrücklich auf die „Vermindung nach Abs4" Bezug nimmt, ist nach Ansicht des erkennenden Senats teleologisch dahin zu reduzieren, dass trotz eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Verminderung nach Abs4 nicht eintritt, wenn die Leistung vom Versicherten tatsächlich nicht in Anspr... mehr lesen...