RS OGH 2009/1/27 10ObS184/08v

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Veröffentlicht am 27.01.2009
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Norm

ASVG §261 Abs4
ASVG §261 Abs7

Rechtssatz

Der Wortlaut des §261 Abs7 ASVG, der ausdrücklich auf die „Vermindung nach Abs4" Bezug nimmt, ist nach Ansicht des erkennenden Senats teleologisch dahin zu reduzieren, dass trotz eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Verminderung nach Abs4 nicht eintritt, wenn die Leistung vom Versicherten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124507

Im RIS seit

26.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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