Norm
ASVG §261 Abs4Rechtssatz
Der Wortlaut des §261 Abs7 ASVG, der ausdrücklich auf die „Vermindung nach Abs4" Bezug nimmt, ist nach Ansicht des erkennenden Senats teleologisch dahin zu reduzieren, dass trotz eines bescheidmäßig zuerkannten Anspruchs auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit die Verminderung nach Abs4 nicht eintritt, wenn die Leistung vom Versicherten tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124507Im RIS seit
26.02.2009Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012