Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) hat mit rechtskräftigem Bescheid vom 30.05.2000 den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 08.05.2000 auf Gewährung einer Witwenpension gemäß § 270 iVm § 258 Abs. 4 ASVG abgelehnt. Begründend wurde ausgeführt, dass, da die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des vormaligen Ehegatten der Beschwerdeführerin nicht mehr aufrecht gewesen sei, die Beschwerdeführerin nur dann einen Anspruch... mehr lesen...