Entscheidungsgründe: Der am 5. 11. 1957 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Sägearbeiter berufstätig. Mit Bescheid vom 10. 2. 2010 lehnte die beklagte Partei seinen Antrag vom 11. 12. 2009 auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage bringt der Kläger im Wesentlichen vor, er sei aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage, eine am Arbeitsmarkt bewertete ... mehr lesen...