Mit Bescheid vom 23. September 2004 hat die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt dem Mitbeteiligten ab 1. September 2004 - nach einer vorläufigen Gewährung ab 1. April 2004 - endgültig eine Berufsunfähigkeitspension in der Höhe von monatlich EUR 1.782,93 zuerkannt. Die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt hat Berufsunfähigkeit gemäß § 255 Abs. 1 ASVG ohne zeitliche Befristung gemäß § 256 Abs. 2 ASVG angenommen. Mit Bescheid vom 29. August 2005 hat die beschwerdef... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §222 Abs1;ASVG §255 Abs1;ASVG §70b; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0223 E 19. Dezember 2007
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 70b ASVG legt eine einschränkende Auslegung dahin, dass diese Bestimmung nicht den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit umfasse, sondern nur die Gewährung einer Alterspension und eine... mehr lesen...