Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Erstverfahren: Mit Bescheid vom XXXX wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Umschulungsgeldes vom XXXX gemäß § 39b AlVG mangels bescheidmäßiger Feststellung, dass ein Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e ASVG bestehe, keine Folge gegeben. Begründend wurde ausgeführt, dass laut Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt sein Antrag auf Weitergewährung der mit XXXX befristeten Invaliditä... mehr lesen...