Norm: ASVG §253a Abs3ASVG §253b Abs1 Z4APG §9 Abs1APG §9 Abs2
Rechtssatz: Bei Ausübung einer nicht versicherungspflichtigen selbstständigen Erwerbstätigkeit sind für den Wegfall einer vorzeitigen Alterspension die nach den Zeitpunkten der tatsächlichen Leistungserbringung in einem Kalendermonat berechneten (ermittelten) Einkünfte aus dieser Tätigkeit maßgeblich. Entscheidungstexte 10 ObS 163/... mehr lesen...