RS OGH 2008/4/22 10ObS163/07d, 10ObS26/09k, 10ObS15/18f

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Veröffentlicht am 22.04.2008
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Norm

ASVG §253a Abs3
ASVG §253b Abs1 Z4
APG §9 Abs1
APG §9 Abs2

Rechtssatz

Bei Ausübung einer nicht versicherungspflichtigen selbstständigen Erwerbstätigkeit sind für den Wegfall einer vorzeitigen Alterspension die nach den Zeitpunkten der tatsächlichen Leistungserbringung in einem Kalendermonat berechneten (ermittelten) Einkünfte aus dieser Tätigkeit maßgeblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123448

Im RIS seit

22.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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