Norm
ASVG §253a Abs3Rechtssatz
Bei Ausübung einer nicht versicherungspflichtigen selbstständigen Erwerbstätigkeit sind für den Wegfall einer vorzeitigen Alterspension die nach den Zeitpunkten der tatsächlichen Leistungserbringung in einem Kalendermonat berechneten (ermittelten) Einkünfte aus dieser Tätigkeit maßgeblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123448Im RIS seit
22.05.2008Zuletzt aktualisiert am
13.06.2018