Im Beschwerdefall ist unstrittig, dass die 1948 geborene Beschwerdeführerin im Jahr 1981 Versicherungszeiten für die Pensionsversicherung für näher genannte Zeiträume in den Jahren 1971 bis 1974 als Zeiten der Kindererziehung nachgekauft hat. Mit Bescheid vom 18. Oktober 2004 wies die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung bzw. Umwidmung der für den genannten Nachkauf bezahlten Beträge mit der Begründung: ab, die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §227a Abs1;ASVG §239 Abs3;ASVG §70b;
Rechtssatz: Für die für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten aufgewendeten Beiträge hat der Gesetzgeber ausdrücklich deren Erstattung vorgesehen, wenn sie weder anspruchs- noch leistungswirksam werden. Abgesehen davon, dass es für den Nachkauf von Kindererziehungszeiten keine vergleichbare Erstattungsregelung gi... mehr lesen...