Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Vorinstanzen haben das Klagebegehren auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension mangels Erfüllung der Wartezeit abgewiesen. Die Ausführungen des Berufungsgerichtes sind zutreffend (§ 48 ASGG). Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens rügt der Revisionswerber ausschließlich Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht... mehr lesen...
Norm: ASVG §239GSVG §116 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 239 ASVG ist auf im Gesetz nicht geregelte Sachverhalte nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 365/89 Entscheidungstext OGH 09.01.1990 10 ObS 365/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085490 Dokumentnummer ... mehr lesen...