Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 3. 10. 2000 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 6. 2000 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pensionsleistung monatlich S 1.944 (EUR 141,28) brutto beträgt. Sie legte ihrer Pensionsberechnung 126 in Österreich erworbene Versicherungsmonate und eine Gesamtbemessungsgrundlage (§ 240 ASVG) von S 10.891 bei einem Steigerungsbetrag von 17,850 % zu... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 51.ASVGNov §238 Abs2 Z5B-VG Art140 Abs1
Rechtssatz: Der Gesetzgeber überschreitet den ihm offenstehenden rechtspolitischen Spielraum nicht in gleichheitswidriger Weise, wenn er für Ausbildungszeiten ohne Beitragsleistung iSd § 4 Abs 1 Z 4 ASVG eine solche Ausnahmeregelung iSd § 238 Abs 2 Z 5 ASVG nicht vorsieht. Die auch ohne Beitragsleistung erworbenen Versicherungszeiten wirken sich durch die Erhöhung des Steigerungsbetrages gü... mehr lesen...