Entscheidungen zu § 22a ASVG

Bundesverwaltungsgericht

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

TE Bvwg Erkenntnis 2019/4/24 W164 2167254-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 30.05.2017, GZ HKR-MVB-BHZU000002 hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (im Folgenden AUVA) ausgesprochen, dass gemäß § 74a ASVG für jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren des Landes XXXX unabhängig von Beginn bzw. Ende der Mitgliedschaft zur Freiwilligen Feuerwehr der Jahresbeitrag von Euro 2,18 zur Unfallversicherung für das Kalenderjahr zu entrichten sei, in dem der Eintritt bzw. Austritt erfolgte. Um der AUV... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.04.2019

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten