Entscheidungen zu § 229 Abs. chnIV ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2002/8/27 10ObS157/02i

Entscheidungsgründe: Die am 7. 2. 1941 geborene Klägerin hat insgesamt 342 Versicherungsmonate (208 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 134 Monate einer Ersatzzeit) erworben. Die Ersatzzeiten enthalten 132 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung ohne zeitliche Deckung und einen Ersatzmonat für Zeiten der Kindererziehung, der sich mit einem Ersatzmonat des Wochengeldbezuges deckt. Die Summe der aufgewerteten Gesamtbeitragsgrundlagen zum Stichtag 1. 3. 2001 beträgt S 4,369.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.2002

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