Entscheidungsgründe: Die am 29. 6. 1942 geborene Klägerin, die österreichische Staatsangehörige ist, ist Mutter von drei Töchtern: Michaela, geboren am 25. 6. 1966; Christine, geboren am 15. 11. 1967; Elisabeth, geboren am 16. 3. 1969. Am 28. 4. 1970 verlegte die Klägerin mit ihrer Familie ihren ständigen Wohnsitz von Österreich nach Belgien. Im Jahr 1975 kehrte sie wieder nach Österreich zurück und erwarb ab September 1975 wieder Versicherungszeiten der Pflichtversicherung in Öster... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die am 29. 6. 1942 geborene österreichische Klägerin ist Mutter von drei Töchtern: Michaela, geboren am 25. 6. 1966 Christine, geboren am 15. 11. 1967 Elisabeth, geboren am 16. 3. 1969 Am 28. 4. 1970 verlegte die Klägerin mit ihrer Familie ihren ständigen Wohnsitz von Österreich nach Belgien. Im Jahr 1975 kehrte sie wieder nach Österreich zurück und erwarb ab September 1975 wieder Versicherungszeiten der Pflichtv... mehr lesen...
Norm: ASVG §227a Abs3EGV Art177EG Art234Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art94 Abs1Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art94 Abs2Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art94 Abs3
Rechtssatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) folgende Frage zur Vorabentschei... mehr lesen...