Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 13. März 1974 die Anerkennung der Wirksamkeit der von ihm verspätet entrichteten Pflichtbeiträge nach dem Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherungsgesetz für die Zeit vom 1. September 1960 bis 31. März 1965, um dadurch weitere anrechenbare Beitragszeiten zu erlangen und die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitspension erfüllen zu können. Mit Bescheid des Bundesministers für s... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: StGG Art5ASVG §225 Abs2ASVG §226 Abs3GSPVG §61 Abs3
Rechtssatz: GSPVG; Abweisung eines Antrages auf Anerkennung von verspätet geleisteten Beiträgen als wirksam entrichtet gemäß §61 Abs3; keine Eigentumsverletzung durch Eingriffe in Ansprüche öffentlichrechtlicher Natuur Entscheidungstexte B 426/78 ... mehr lesen...