Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 19. 4. 1999 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension ab 1. 11. 1998 in Höhe von monatlich S 11.422,90. Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger zur AZ 31 Cgs 38/99a bzw 11 Cgs 175/00f des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer Invaliditätspension ab 1. 11. 1998 in Höhe von monatlich S 12.101,70 mit der
Begründung: , bei der Berechnung der Pensionshöh... mehr lesen...
Norm: ASVG §225 Abs3
Rechtssatz: Die vom Kläger nachträglich erworbenen Beitragszeiten (§ 225 Abs 3 ASVG) gelten erst in dem Zeitpunkt des Einlangens des entrichteten Beitrages als „erworben", weshalb sich der Kläger durch die Neufeststellung seines in diesem Zeitpunkt bereits bestandenen Leistungsanspruches ab dem dem Einlangen des Beitrages folgenden Monatsersten nicht beschwert erachten kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...