Rechtssatz: Die Waisenrente des Stiefkindes kann nicht entzogen werden, wenn es nach dem Tod des Stiefvaters bei einem Arbeitsunfall und neuer Verehelichung der Mutter wieder zum leiblichen Vater zieht, dem auch vom Pflegschaftsgericht die Pflege und Erziehung übertragen wird. Entscheidungstexte 8 Rs 222/96t Entscheidungstext OLG Wien 04.02.1997 8 Rs 222/96t mehr lesen...