RS OLG Wien 1997/02/04 8Rs222/96t

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Veröffentlicht am 04.02.1997
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Rechtssatz

Die Waisenrente des Stiefkindes kann nicht entzogen werden, wenn es nach dem Tod des Stiefvaters bei einem Arbeitsunfall und neuer Verehelichung der Mutter wieder zum leiblichen Vater zieht, dem auch vom Pflegschaftsgericht die Pflege und Erziehung übertragen wird.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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