Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei unfallversichert gewesene Ehegatte der Klägerin, Andrzej S*****, verstarb am 21. 9. 1990 an den Folgen eines am 26. 6. 1990 erlittenen Arbeitsunfalles. Aufgrund des Bescheides der beklagten Partei vom 13. 11. 1991 bezog die Klägerin ab dem Todestag eine (erhöhte) Witwenrente im Ausmaß von 40 vH der Bemessungsgrundlage. Die Grundlage für diesen Bescheid bildete ein Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Wilhelm ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205ASVG §215 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Erwerbsfähigkeit des § 215 Abs 2 ASVG ist so wie in § 203 ASVG zu verstehen und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auf ihn anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 152/04g Entscheidungstext OGH 12.10.2004 10 ObS 152/04g 10 ObS 28/13k Entscheid... mehr lesen...