1. Die Beschwerdeführerin verunglückte am 23. September 1978 auf einem Betriebsausflug anlässlich einer Vergnügungsfahrt mit einem pferdegezogenen landwirtschaftlichen Anhänger und wurde schwer verletzt. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Februar 1980 wurde der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Die mitbeteiligte Partei erkannte mit Schreiben vom 30. November 1979 den Unfall als Arbeitsunfall ... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin verunglückte am 23. September 1978 auf einem Betriebsausflug anlässlich einer Vergnügungsfahrt mit einem pferdegezogenen landwirtschaftlichen Anhänger und wurde schwer verletzt. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. Februar 1980 wurde der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Die mitbeteiligte Partei erkannte mit Schreiben vom 30. November 1979 den Unfall als Arbeitsunfall ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §213a Abs1;ASVG §362;AVG §68;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Integritätsabgeltung ist keine zeitraumbezogene Leistung mit verminderter Rechtskraftsperre (§ 362 ASVG), sondern sie richtet sich auf eine einmalige Leistung. Für die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Bescheides sind daher die zu § 68 AVG entwickelten Grundsätze anz... mehr lesen...