RS Vwgh 2001/10/4 2001/08/0057

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §213a Abs1;
ASVG §362;
AVG §68;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Integritätsabgeltung ist keine zeitraumbezogene Leistung mit verminderter Rechtskraftsperre (§ 362 ASVG), sondern sie richtet sich auf eine einmalige Leistung. Für die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Bescheides sind daher die zu § 68 AVG entwickelten Grundsätze anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001080057.X04

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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