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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §213a Abs1;Rechtssatz
Der Anspruch auf Integritätsabgeltung ist keine zeitraumbezogene Leistung mit verminderter Rechtskraftsperre (§ 362 ASVG), sondern sie richtet sich auf eine einmalige Leistung. Für die Rechtskraftwirkung eines abweisenden Bescheides sind daher die zu § 68 AVG entwickelten Grundsätze anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001080057.X04Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.06.2009