Entscheidungen zu § 210 Abs. 1 ASVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2000/10/12 G112/98

Entscheidungsgründe: I. 1.1. §210 Abs1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. 1955/189, lautete (samt Überschrift) in seiner Stammfassung wie folgt: "Entschädigung aus mehreren Versicherungsfällen §210. (1) Wird ein Versehrter neuerlich durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit geschädigt und beträgt die durch diese neuerliche Schädigung allein verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 10 v. H., so ist die Entschädigung aus diesen m... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.10.2000

RS Vfgh 2000/10/12 G112/98

Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs3 erster SatzASVG §183 Abs1ASVG §210 Abs1
Leitsatz: Aufhebung einer die Versehrtenrente betreffenden Bestimmung des ASVG über das Bestehen eines Anspruches auf eine Gesamtrente infolge zweier oder mehrerer Arbeitsunfälle nur bei einer durch die jeweils letzte Schädigung allein verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.10.2000

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