Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , SVNR XXXX , (in Folge: Beschwerdeführer) erlitt am 12.06.2012 während seiner Tätigkeit als Tischler einen Arbeitsunfall. Der Beschwerdeführer stürzte aus ca. 3 m Höhe aus einem Staplerarbeitskorb. Hierbei zog er sich eine ausgedehnte Rissquetschwunde im Bereich des rechten Stirnpoles bis zur Schläfen- und Scheitelbeinregion, einen offenen Nasenbeinbruch, einen Bruch des Augenhöhlenbodens mit Fremdkörperverletzung im Bereich des Aug... mehr lesen...