Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vom 18.07.2021 stellte die Beschwerdeführerin (in der Folge „BF“) einen Antrag auf Höherversicherung in der Pensionsversicherung. 2. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid der PVA wies diese den Antrag mit der
Begründung: ab, dass die BF weder pflicht-, selbst- oder weiterversichert sei. 3. In einer E-Mail vom 23.08.2021 erhob die BF Beschwerde und führte aus, da sie Österreicherin se... mehr lesen...