Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 15.6.1988 erkannte die beklagte Partei dem am 21.11.1932 geborenen Kläger vom 1.1.1988 an eine Erwerbsunfähigkeitspension von monatlich 1.358,20 S samt einem Kinderzuschuß für ein Kind von monatlich 487,40 S zu. Weiters sprach sie ua aus, daß dazu keine Ausgleichszulage gebühre, weil die Pension zuzüglich des aus übrigen Einkünften erwachsenden Nettoeinkommens die Höhe des Richtsatzes erreiche. Aus der Klagebeantwortung ergibt sich, daß die be... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 C4ASVG §184EKHG §14 Abs3
Rechtssatz: Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der vom ausländischen ( hier: italienischen ) SVT erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige
Gründe: gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar sind. Entscheidungstexte 2 Ob 3/73 Entscheidungste... mehr lesen...