Norm
ABGB §33Rechtssatz
Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der vom ausländischen ( hier: italienischen ) SVT erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige Gründe gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0009227Dokumentnummer
JJR_19730426_OGH0002_0020OB00003_7300000_001