RS OGH 1973/4/26 2Ob3/73 (2Ob68/73), 8Ob179/78, 2Ob4/80, 10ObS68/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1973
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Norm

ABGB §33
ABGB §37 C4
ASVG §184
EKHG §14 Abs3

Rechtssatz

Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der vom ausländischen ( hier: italienischen ) SVT erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige Gründe gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar sind.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 3/73
    Entscheidungstext OGH 26.04.1973 2 Ob 3/73
    EvBl 1973/260 S 547 = SZ 46/45
  • 8 Ob 179/78
    Entscheidungstext OGH 26.01.1979 8 Ob 179/78
    nur: Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige Gründe gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar sind. (T1)
  • 2 Ob 4/80
    Entscheidungstext OGH 10.06.1980 2 Ob 4/80
    Auch; nur T1; Beisatz: Dieses Recht steht aber dem Ersatzpflichtigen nicht zu. (T2)
  • 10 ObS 68/90
    Entscheidungstext OGH 06.11.1990 10 ObS 68/90
    Auch; SSV-NF 4/138

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0009227

Dokumentnummer

JJR_19730426_OGH0002_0020OB00003_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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