Der Beschwerdeführer erlitt am 7. August 1969 als selbständiger Landwirt einen Arbeitsunfall mit so schweren Verletzungsfolgen am linken Unterarm, daß die linke Hand im distalen Drittel des Unterarms amputiert werden mußte. Mit einem offenbar im April 1970 erlassenen Bescheid (dessen genaues Datum dem Verwaltungsakt nicht mehr entnommen werden kann) hat die damalige Land- und Forstwirtschaftliche Sozialversicherungsanstalt dem Beschwerdeführer ab 7. Oktober 1969 eine vorläufige Ve... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §101;ASVG §183 Abs1;
Rechtssatz: Da die Minderung der Erwerbsfähigkeit Auskunft darüber gibt, inwieweit eine Bewegungseinschränkung dazu führt, daß der von einer solchen Bewegungseinschränkung Betroffene in einem gewissen Sektor des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr verwendet werden kann, liegt dann, wenn sich zwar nicht der Leidenszustand des Betro... mehr lesen...