Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von April 1981 bis Oktober 1981 ablehnte, ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Feststellung weiterer Ersatzzeiten der Kindererziehung für den Zeitraum von April... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bezüglich der dem angefochtenen Urteil vorangegangenen Verfahrensschritte wird auf deren Darstellung im hg Beschluß vom 26.11.1991, 10 Ob S 330/91, verwiesen, mit dem der Revision der Klägerin gegen das Urteil des Berufungsgerichtes vom 7.8.1991, 32 Rs 133/91-12, Folge gegeben, dieses Urteil aufgehoben und die Sozialrechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde. Dieses hatte nämlich die gesetzgemäß ausgeführte Rechtsrüge ... mehr lesen...
Norm: ASVG §18ASVG §18aASVG §227 Abs1 Z4 litaASVG §227 Z5ASVG §227 Z6ASVG §227a Abs2 Z6
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen der §§ 18, 18 a, 227 Abs 1 Z 4 lit a, Z 5 und 6 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 89/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 89/92 10 ObS 91/93 Entscheidungstext OGH 25.05.... mehr lesen...