B e g r ü n d u n g : Die in den S***** Landeskliniken als Diplomkrankenschwester beschäftigte Klägerin begab sich am 14. 11. 2006 während ihrer Dienstzeit zum AMS S*****, um sich dort über die Möglichkeit der von ihr angestrebten Altersteilzeit beraten zu lassen. Diese Erkundigung beim AMS stand sowohl im privaten Interesse der Klägerin als auch im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Ein Mitglied des Betriebsrats begleitete die Klägerin bei dieser Vorsprache. Nach dem Termin ... mehr lesen...