Entscheidungsgründe: Außer Streit steht, dass der Klägerin von der beklagten Partei für den Zeitraum 9. 9. 2008 bis 29. 1. 2009 aufgrund des Versicherungsfalls der Mutterschaft Wochengeld in der Höhe von täglich 119,05 EUR, insgesamt sohin 17.014,15 EUR, abzüglich des e-card Service Entgelts von 10 EUR gewährt wurde. Mit Bescheid vom 10. 11. 2009 lehnte die beklagte Partei die Forderung der Klägerin auf Zahlung eines höheren Wochengelds aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft, un... mehr lesen...