Norm: ASVG §143a Abs3 Satz1
Rechtssatz: § 143a Abs 3 Satz 1 ASVG ist dahin zu verstehen, dass bei Gewährung einer Urlaubsersatzleistung im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Bezugs von Rehabilitationsgeld der Anspruch auf Rehabilitationsgeld während des der Urlaubsersatzleistung entsprechenden darauf entfallenden Zeitraums zur Gänze ruht. Entscheidungstexte 10 ObS 71/20v ... mehr lesen...
Norm: ASVG §90a Abs1ASVG §143a Abs3
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen eines Anspruchs auf Versehrtenrente mit einem Rehabilitationsgeldanspruch und einem Krankengeldanspruch ruht die Versehrtenrente – sofern die Arbeitsunfähigkeit Folge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit ist – für die Dauer des Bezugs von Krankengeld. Hiebei ist ein ruhender Anspruch auf Krankengeld dem Bezug des Krankengeldes gleichzuhalten (§ 90a ASVG und § 143a Abs 3 ... mehr lesen...