Norm: ASVG §139 Abs4
Rechtssatz: Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des § 139 Abs 4 ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt. Entscheidungstexte 10 ObS 266/01t Entscheidungstext OGH 04.09... mehr lesen...