Norm
ASVG §139 Abs4Rechtssatz
Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruches im Sinne des § 139 Abs 4 ASVG hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit wegfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115579Im RIS seit
04.10.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2013