Begründung: Der Kläger war vom 26. 3. 2002 bis 19. 8. 2005 bei einer Gesellschaft mbH in Tirol beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde mit 19. 8. 2005 einvernehmlich aufgelöst. Er hatte mit seinem Dienstgeber vereinbart, ab 14. 7. 2005 18 Tage Urlaub zu nehmen. Den Urlaub verbrachte er in der Türkei. Er erkrankte während des Urlaubes und war vom 26. 7. bis 14. 8. 2005 wegen Lumbalgie und Depression arbeitsunfähig. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kontaktierte er die Außenstelle d... mehr lesen...
Norm: AbkSozSi Österreich Türkei BGBl III 2000/219 Art12AbkSozSi Österreich Türkei BGBl III 2000/219 Art28 Abs1AbkSozSi Österreich Türkei BGBl III 2000/219 Art28 Abs3Vereinbarung zur Durchführung des AbkSozSi Österreich - Türkei BGBl III 2000/220 Art5 Abs2ASVG §138 Abs3ASVG §143 Abs2
Rechtssatz: Aus Art 5 Abs 2 der Durchführungsvereinbarung, Art 12, Art 28 Abs 1 und 3 AbkSozSi-Türkei iVm § 138 Abs 3, § 143 Abs 2 Satz 1 ASVG folgt, dass bei Anwe... mehr lesen...
Norm: ASVG §138 Abs3ASVG §143 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 138 Abs 3 ASVG verfolgt den Zweck, dass der Krankenversicherungsträger rechtzeitig vom Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erhält und nicht nur das Krankengeld, das an die Stelle eines weggefallenen Arbeitsentgeltes oder Arbeitslosengeldbezuges zu treten hat, rechtzeitig gewähren kann, sondern auch, dass er in die Lage versetzt wird, den Erkrankten zu überwachen und festzustellen, ob er ... mehr lesen...