Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, daß eine bei einem nachträglichen Kostenersatz für den Bezug von Heilmitteln einbehaltene Rezeptgebühr nach § 12 Abs. 8 letzter Satz UStG 1972 die Vorsteuerbemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsträger mindert (vgl. Tz. 1.2 der Niederschrift über die Schlußbesprechung vom 18. Mai 1989; es handelte sich um Vorsteuerbeträge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §136 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, eine auch im Fall eines nachträglichen Kostenersatzes verrechnete Rezeptgebühr unter Anwendung des § 12 Abs 8 UStG 1972 anders zu beurteilen als die bei Erbringung einer Sachleistung vom Dritten (Apotheke) im Namen u... mehr lesen...