Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Rettungs- und Krankentransportunternehmen. Mit Antrag vom 26. Mai 1999 beantragte er beim Bundesvergabeamt (BVA) die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und behauptete eine Verletzung des Bundesvergabegesetzes 1997 (BVergG) durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖ GKK). Wiederholt hätte sich der Beschwerdeführer um den Abschluss einer Vereinbarung mit der NÖ GKK bemüht, wodurch zwischen ihm und di... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art83 Abs2ASVG §135 Abs5ASVG §144 Abs4BundesvergabeG 1997 §12 Abs1 Z1BundesvergabeG 1997 §113 Abs3Satzung der Nö Gebietskrankenkasse §43
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung des Nachprüfungsantrags eines Rettungs-
und Krankentransportunternehmens wegen Unzuständigkeit des
Bundesvergabeamtes; Direktverrechnungsverträge zw... mehr lesen...