Entscheidungsgründe: Der Kläger leidet an einer seltenen Form von Anämie und weist ein extrem seltenes Krankheitsbild auf. Die Abklärung derartiger Anämien ist sehr schwierig und nur durch einen Blutspezialisten durchführbar. Der Kläger war schon längere Zeit bei den Internisten Dr. N***** und (danach) Dr. Karl M***** in Behandlung. Dr. M***** hat den Kläger im Jahr 1996 mit der Bitte um Untersuchung an Dr. B***** zugewiesen. Der Grund lag in der Schwierigkeit der Abklärung solche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger unterzog sich im Zeitraum vom 1. 12. 1998 bis 31. 3. 2001 einer psychotherapeutischen Behandlung bei Mag. DDr. Josef L*****. Dieser ist gemäß § 11 des Psychotherapiegesetzes zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt. Der Kläger nahm insgesamt 97 Einzelsitzungen in der Dauer von je 50 Minuten in Anspruch, wofür er vereinbarungsgemäß 600 Spro Einzelsitzung, insgesamt 58.200 S zu zahlen hatte. Hiefür erhielt er von der Beklagten einen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 3. 1939 geborene Kläger ist Gendarmeriebeamter und leidet seit Jahren an ausgeprägten Durchschlafstörungen, die zu einer Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit tagsüber führen. Wegen dieser Schlafstörungen begab sich der Kläger in der Zeit vom 9. 1. 1997 bis 13. 2. 1997 in Behandlung der Ärztin für Allgemeinmedizin Dr. Sch***** und wurde in diesem Zeitraum sechsmal mit Akupunktur behandelt, wofür ihm mit Honorarnote vom 13. 2. 1997 ein Betrag ... mehr lesen...
Begründung: Die bei der Beklagten krankenversicherte Klägerin nahm vom 13. 11. bis 23. 12. 1996 ärztliche Hilfe eines Facharztes für Zahnheilkunde in Anspruch, der kein Vertragsarzt der Beklagten ist. Es wurden vier Zahnimplantate eingesetzt und an diesen eine Unterkiefer-Modellgußprothese mit Suprakonstruktion über 14 Zähne befestigt. Der Klägerin wurden für Anästhesie S 600,--, für die Implantate S 36.000,--, für die Prothese S 12.000,-- und für die Suprakonstruktion S 20.000... mehr lesen...
Begründung: Der bei der beklagten Partei krankenversicherte Kläger stand im vierten Quartal 1996 bei Dr. Manfred D*****, Facharzt für Nuklearmedizin in Salzburg, in Behandlung. Dieser ist kein Vertragsarzt der beklagten Partei. Der Kläger hat das vom genannten Facharzt in Rechnung gestellte Honorar von S 1.783,80 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) bezahlt, und diese Honorarnote bei der beklagten Partei zur Kostenerstattung eingereicht. Von der beklagten Partei wurden ihm hierauf Kos... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei krankenversicherte Klägerin hat am 8. 4., 29. 4., 20. 5. und 3. 6. 1997 verschiedene medizinische Leistungen bei dem in Linz niedergelassenen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Thomas B***** als Wahlarzt in Anspruch genommen. Dieser ist kein Vertragsarzt der beklagten Partei. Die Klägerin hat das in Rechnung gestellte Honorar von S 3.502,-- bezahlt, und die Honorarnote bei der beklagten Partei zur Kostenerstattung eingere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist niedergelassener Facharzt für Radiologie mit einer Ordination in L*****. Der Erstbeklagte ist seit Jänner 1992 Leiter der Fachabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am A.ö.Bezirkskrankenhaus L***** mit einem systemisierten Bettenstand von 37 Betten. Seit Juni 1992 betreibt er auch eine eigene Ordination als Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Zweitbeklagte ist verantwortlicher Leiter des Institutes für Radiologie am Bezirksk... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich eines stationären Aufenthaltes in der internen Abteilung des Krankenhauses Bregenz vom 15. bis 18.11.1989 wurde beim Kläger eine Aortenstenose mit Dilatation der Aorta ascendens und eine leichte Linksherzhypertrophie diagnostiziert. Zur weiteren Abklärung war eine Herzkathederuntersuchung vorgesehen. Gleichzeitig wurde eine Antibiotika prophylaxe wegen Endokardititsgefahr eingeleitet und eine Echocardiographiekontrolle in einem halben Jahr vorgesehen. Am 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Facharzt für innere Medizin UnivDoz.Dr.P***** B***** wurde mit Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 29.7.1988 die Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl 97, idF LGBl 62/1988, zur Durchführung von speziellen Untersuchungen für kardiologische Diagnostik mit dem Standort Salzburg, ***** erteilt. Mi... mehr lesen...
Norm: ASVG §131 Abs1ASVG §135 Abs1ASVG §135 Abs2
Rechtssatz: Es besteht für den Versicherten keine Verpflichtung, in erster Linie vom System der Vertragsärzte (Vertragseinrichtungen) Gebrauch zu machen. Entscheidungstexte 10 ObS 22/92 Entscheidungstext OGH 07.04.1992 10 ObS 22/92 Veröff: DRdA 1993,27 (Binder) = ZAS 1993/12 S 146 (Schrammel/Radner) = SSV-NF 6/41 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Tiroler Gebietskrankenkasse sprach mit Bescheid vom 19.9.1990 aus, daß dem Kläger für die am 13.7.1990 durch die Fachärztin für Innere Medizin Dr.M***** M***** durchgeführte Dialysebehandlung mit einer Honorarhöhe von S 2.900 zuzüglich S 580 Mehrwertsteuer ein Kostenersatz in der Höhe von S 102,13 inklusive Mehrwertsteuer gebühre und daß das darüber hinaus gestellte Mehrbegehren abgewiesen werde. Mit der dagegen erhobenen Klage begehrt der Kläger ... mehr lesen...