Begründung: Beide Beklagte sind Angestellte der klagenden Partei. Die Erstbeklagte war in der Zeit von Juli 1987 bis Jänner 1990 Sachbearbeiterin, die Zweitbeklagte ist seit 1.3.1981 Leiterin der Arbeitsgruppe "Fremdkassen-Leistungsgewährung". Im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit waren beide Beklagte ua mit der Prüfung und Liquidation von Fahrtkostenersatzansprüchen befaßt. Beide Beklagte bearbeiteten in dieser Funktion während eines Zeitraumes von etwa 2 1/2 Jahren (Juli 1987... mehr lesen...
Begründung: Ein praktischer Arzt aus Tirol ist seit vielen Jahren Vertragspartner der beklagten Partei als Krankenversicherungsträger. Aus diesem Rechtsverhältnis entstehen laufend Honoraransprüche des Vertragsarztes. Am 31.Mai 1957 vereinbarten die Ärztekammer für Tirol und der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger einen Gesamtvertrag gemäß den §§ 338, 341 und 342 ASVG iVm § 21 Abs 2 lit h ÄrzteG in den jeweils geltenden Fassungen für die beklagte Partei zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §129ASVG §344 Abs1JN §1 CIc
Rechtssatz: Zur Kompetenz der Paritätischen Schiedskommission gehören insbesondere Schadenersatzstreitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Darunter fallen auch die Schadenersatzansprüche des einen Versicherungsträgers, die sich aus dem Vertragsverhältnis eines Arztes, der Versicherungsleistungen für eine Patientin erbrachte, die ihren ordentlichen Wohnsitz außerhalb des Sprengels dieses Versicherungsträ... mehr lesen...