Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bis 31. 12. 2007 bei einem Unternehmen tätig. In den ersten vier Wochen danach war sie arbeitslos. Sie bezog kein Arbeitslosengeld. Infolge einer akuten Erkrankung war die Klägerin vom 28. 1. 2008 bis 20. 2. 2008 krank. Sie bezog vom 29. 1. bis 30. 1. 2008 Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 11. 4. 2008 lehnte die beklagte Partei den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Krankengeld anlässlich ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 11. 1954 geborene Klägerin war von 1. 1. 1999 bis 30. 9. 2002 bei der Firma G***** GmbH gegen ein monatliches Entgelt von EUR 803,07 brutto beschäftigt. Aus diesem Dienstverhältnis bezog sie eine Urlaubsersatzleistung für 52 Werktage unverbrauchten Urlaubs von 1.554 EUR brutto. Die 52 Werktage entsprechen dem Zeitraum von 1. 10. 2002 bis 29. 11. 2002. Von 30. 11. 2002 bis 22. 12. 2002 bezog die Klägerin Krankengeld von der beklagten Oberösterreichis... mehr lesen...
Norm: ASVG §11 Abs1ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4ASVG §138 Abs1
Rechtssatz: Das "aufrechte Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 122 Abs 2 Z 2 iVm § 122 Abs 4 ASVG ist als aufrechtes (Pflicht-)Versicherungsverhältnis zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 46/04v Entscheidungstext OGH 27.07.2004 10 ObS 46/04v 10 ObS 59/14w Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §11 Abs1ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4ASVG §138 Abs1
Rechtssatz: Das "aufrechte Beschäftigungsverhältnis" im Sinne des § 122 Abs 2 Z 2 iVm § 122 Abs 4 ASVG ist als aufrechtes (Pflicht-)Versicherungsverhältnis zu verstehen. Entscheidungstexte 10 ObS 46/04v Entscheidungstext OGH 27.07.2004 10 ObS 46/04v 10 ObS 59/14w Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezog vor dem 1. 6. 1994 Arbeitslosengeld, vom 1. 6. bis 3. 7. 1994 Krankengeld und vom 4. 7. bis 10. 7. 1994 wiederum eine Arbeitslosenunterstützung. Die beklagte Partei anerkannte nachträglich die Arbeitsunfähigkeit des in Österreich pflichtversicherten Klägers infolge Krankheit für die Zeit vom 11. 7. 1994 bis 7. 8. 1994 und erkannte dem Kläger Krankengeld zu. Der Kläger wurde zur Erledigung bestimmter Hilfsarbeitertätigkeiten auf einer Baustelle für die Ze... mehr lesen...
Norm: ASVG §122 Abs2ASVG §122 Abs3
Rechtssatz: § 122 Abs 3 ASVG regelt die Anspruchsberechtigung während der Dauer der Versicherung und nach dem Ausscheiden aus der Versicherung insoweit gegenüber den sonstigen Versicherungsfällen der Krankheit abweichend, als eine gegenüber § 122 Abs 2 ASVG längere Fortwirkung der Versicherung nach Ende der Pflichtversicherung angeordnet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4
Rechtssatz: Daß in Schutzfristfällen des § 122 Abs 2 Z 2 ASVG Leistungen nicht gewährt werden, wenn sich die betreffende Person ins Ausland begibt (§ 122 Abs 4 ASVG), stellt sich als eine Ausnahme von der Regel des § 89 Abs 1 Z 3 ASVG dar, wonach im allgemeinen die Leistungsansprüche bei Auslandsaufenthalt nur ruhen, hier jedoch ein Anspruch bei Auslandsaufenthalt gar nicht erst entsteht bzw... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z3ASVG §122 Abs2 Z2ASVG §122 Abs4
Rechtssatz: Daß in Schutzfristfällen des § 122 Abs 2 Z 2 ASVG Leistungen nicht gewährt werden, wenn sich die betreffende Person ins Ausland begibt (§ 122 Abs 4 ASVG), stellt sich als eine Ausnahme von der Regel des § 89 Abs 1 Z 3 ASVG dar, wonach im allgemeinen die Leistungsansprüche bei Auslandsaufenthalt nur ruhen, hier jedoch ein Anspruch bei Auslandsaufenthalt gar nicht erst entsteht bzw... mehr lesen...