Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den erstinstanzlichen Bescheid, mit welchem - dem angefochtenen Bescheid zufolge - ausgesprochen worden war, dass der Zweitmitbeteiligte als Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich in der Zeit vom 1. Jänner bis zum 31. Jänner 2004 der Pflichtversicherung in der Unfallversicherung nach dem ASVG unterlegen und verpflichtet sei, den für das Kalenderjahr 2004 vorgeschriebenen Pflichtbeitrag in der Unf... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §10 Abs2;ASVG §12 Abs1;ASVG §8 Abs1 Z3 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/08/0056 E 19. Dezember 2007
Rechtssatz: Da der Tatbestand des § 8 Abs. 1 Z. 3 lit. a erster Teilstrich ASVG (Mitglied einer Wirtschaftskammer) - anders als die beiden weiteren Alternativen - keine Pflichtversicherung nach dem GSVG voraussetzt, so... mehr lesen...