Norm: ASVG §117 Z3ASVG §120 Abs1 Z2ASVG §138 Abs1ASVG §139
Rechtssatz: Das Krankengeld soll den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust (zumindest teilweise) ersetzen und den Unterhalt des Versicherten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen - Lohnersatzfunktion. Das Krankengeld steht daher nur für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z1ASVG §117 Z2
Rechtssatz: Die von der Krankenversicherung zu erbringende Leistung der Vorsorge für die Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (§ 116 Abs 1 Z 1 ASVG), zu der gemäß § 117 Z 1 ASVG die Gesundenuntersuchung zählt, ist keine Krankenbehandlung, die aus dem Versicherungsfall der Krankheit (§ 117 Z 2 ASVG) gewährt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 16/87 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §116 Abs1 Z1ASVG §117 Z2
Rechtssatz: Die von der Krankenversicherung zu erbringende Leistung der Vorsorge für die Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (§ 116 Abs 1 Z 1 ASVG), zu der gemäß § 117 Z 1 ASVG die Gesundenuntersuchung zählt, ist keine Krankenbehandlung, die aus dem Versicherungsfall der Krankheit (§ 117 Z 2 ASVG) gewährt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 16/87 ... mehr lesen...