Norm: ASVG §114 Abs3
Rechtssatz: Die Überweisung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bewirkt nicht Straffreiheit des (insolventen) Dienstgebers gemäß § 114 Abs 3 ASVG. Entscheidungstexte 13 Os 59/98 Entscheidungstext OGH 06.05.1998 13 Os 59/98 12 Os 37/04 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ASVG §114 Abs3 Z1
Rechtssatz: Tätige Reue kommt bei gänzlicher Einzahlung der ausstehenden Beträge dem Dienstgeber auch dann zugute, wenn ein Teil der geschuldeten Beträge dem Sozialversicherungsträger vom Insolvenzausgleichsfonds erstattet wurde. Diesfalls geht die Teilforderung im Wege der Legalzession auf den Fonds über, wobei gemäß § 11 Abs.3 IESG grundsätzlich ein Rückforderungsrecht nur nach einer Verurteilung des Dienstgebers nach ... mehr lesen...