Norm
ASVG §114 Abs3 Z1Rechtssatz
Tätige Reue kommt bei gänzlicher Einzahlung der ausstehenden Beträge dem Dienstgeber auch dann zugute, wenn ein Teil der geschuldeten Beträge dem Sozialversicherungsträger vom Insolvenzausgleichsfonds erstattet wurde. Diesfalls geht die Teilforderung im Wege der Legalzession auf den Fonds über, wobei gemäß § 11 Abs.3 IESG grundsätzlich ein Rückforderungsrecht nur nach einer Verurteilung des Dienstgebers nach §§ 147 oder 148 StGB bzw. §§ 156 bis 158 StGB besteht.
abweichend: OLG Wien, 1996/05/23, 23 Bs 150/96
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 387/04. Diese ist nunmehr unter RW0000637 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000170Im RIS seit
08.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011